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Geänderte Anforderungen bei den Hemmstoffuntersuchungen

Geänderte Anforderungen bei den Hemmstoffuntersuchungen

28.09.2021
Geänderte Anforderungen bei den Hemmstoffuntersuchungen

Nach Inkrafttreten der Rohmilchgüteverordnung zum 01.07.2021, mit geänderten Anforderungen bei den Hemmstoffuntersuchungen, war in den Monaten Juli und August 2021 nicht nur in der niedersächsischen Milchwirtschaft ein erhöhtes Aufkommen von Hemmstofffällen zu verzeichnen.

Leider geschah dies trotz der intensiven Aufklärungsarbeit durch die Molkereien und von anderer Seite im Vorfeld des Inkrafttretens der Verordnung.

Es wurde empfohlen, noch einmal eine Information für Milcherzeuger zu erstellen, in der a) die rechtlichen Neuerungen und b) vor allem die möglichen Fehlerquellen beim Umgang mit Antibiotika und Tests noch einmal zusammengestellt werden.

Mit Unterstützung der “Arbeitsgruppe Hemmstoff“ der Landesvereinigung haben wir daher das beiliegende Merkblatt “Neue Rohmilchgüteverordnung-Tipps zur Vermeidung von Hemmstofffällen“ erstellt.  

 

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