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Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen Paratuberkulose veröffentlicht

26.10.2017
Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen Paratuberkulose veröffentlicht
Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen Paratuberkulose (Nds. ParaTb-VO) ist ab 01.11.2017 gültig.
Beim Einstellen von über 24 Monate alten Tieren muss per Blut oder Milch auf Paratuberkulose – Antikörper getestet werden. Das Ergebnis gilt dann 12 Monate.

Über die Tankmilch wird ab 2018 jede zweite BHV1 Probe automatisch auch auf ParaTB untersucht. Bei einem positiven Sammelmilch (Poolprobe) Befund beauftragt der Tierhalter eine Einzelmilch und / oder Blutuntersuchung mit dem Ziel alle Tiere > 24 Monate untersuchen zu lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse (>= 2 % der Tiere positiv) vereinbart der Tierhalter mit dem Tierarzt Hygienemassnahmen. Innerhalb von 12 Monaten überprüft er die Wirksamkeit durch weitere Einzeltieruntersuchungen. Der Tierhalter kann freiwillig eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und muss dann die geforderten Maßnahmen einhalten. Dadurch wird er in die Lage versetzt Beihilfen für die Merzung der Tiere zu erhalten.
ParaTb-Verordnung gültig ab 01.11.2017