Krankmeldung (elektronisch)

Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Diese Krankmeldung ersetzt hilfsweise die bis zum 3. Werktag vorzulegende ärztliche Bescheinigung bis zum Vorliegen der elektronischen Meldung. Die telefonische Vorabinformation der Abteilung ist weiterhin erforderlich.

Die Krankmeldung muss bis zum 3. Werktag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Diese Meldung wird an die zuständige Abteilung übermittelt.

* Pflichtangabe
IfM

Ersatzweise kann auch die anliegende Vorlage verwendet werden.