Neben Euterentzündungen kommt auch eine Beteiligung innerer Organe häufig vor. Da das Krankheitsgeschehen in diesen Fällen zumeist nicht zu einer von außen deutlich sichtbaren Symptomatik führt, kommen chronische Krankheitsverläufe mit Abszessbildung in den betroffenen Organen häufig vor. Brechen diese dann in die Blutbahn ein, kommt es zu einer Septikämie (Blutvergiftung), die mit Fieber und einer hochgradigen Verschlechterung des Allgemeinbefindens einhergeht und zu einer Streuung des Erregers in andere Organe führt.
Der Erreger ist auch auf den Menschen übertragbar, sodass diese Bakterien in der Lebensmittelhygiene, insbesondere in der bakteriologischen Fleischuntersuchung von Schlachttieren, von Bedeutung sind. Oberste Priorität haben Diagnostik und ggf. Beschlagnahmung der dazugehörigen Proben, um somit einen Eintrag in die Nahrungsmittelkette zu verhindern.
Diejenigen Organe, aus denen Trueperella pyogenes isoliert wurde, müssen gemäß EU-rechtlicher und nationaler Vorschriften verworfen werden. Besonders gravierend sind die Konsequenzen beim Nachweis von Trueperella pyogenes aus der Muskulatur. In diesem Fall wird der gesamte Schlachttierkörper der Tierkörperverwertung zugeführt (FlHV Anhang 1 Kapitel IV Punkt 7). Damit entstehen für die Besitzer der geschlachteten Rinder erhebliche finanzielle Einbußen.
Darüber hinaus ist dies von tierschutzrelevanter Bedeutung, da davon auszugehen ist, dass der subakute bis chronische Krankheitsverlauf, welcher einer hämatogenen Streuung des Erregers vorangeht, für die betroffenen Tiere mit ganz erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden ist.
QUELLE (19.12.13):
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=8&ID=1824&lang=DE&Pdf=No